Rahmenbedingungen
Vereinbarung von Terminen
Gerne nehme ich Ihre Anfrage entgegen…
Erstgespräch
Im Erstgespräch
- …lernen wir uns kenne
- …sprechen wir über Ihre Erwartungen
- …informiere ich Sie über meine Rahmenbedingungen
- …kläre ich Sie über meine Arbeitsweise, Datenschutzregelung und die Schweigepflicht auf
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenpflichtig. Sie entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Auch ich gebe Ihnen eine Rückmeldung, ob ich die Richtige für Ihr Anliegen bin.
Dauer und Kosten
- Psychologische Beratung / 50 Minuten / € 80,-- (eine Einheit) ab Jänner 2024 €90,--
- Psychologische Behandlung / 50 Minuten / € 80,-- (eine Einheit) ab Jänner 2024 €90,--
Es fällt keine Mwst. an.
Sie erhalten direkt nach der Einheit einen Erlagschein, um das Honorar auf mein Konto zu überweisen. Gerne können Sie auch nach Vereinbarung mehrere Stunden abrechnen.
Bankverbindung:
Mag. Christine Putz
IBAN AT33 2024 1038 0100 5806
Honorarabrechnung
Die Rechnung für meine Dienstleistung erhalten Sie am Monatsende. Im Sinne eines umweltfreundlichen Vorgehens bevorzuge ich, diese per Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu schicken. Gerne händige ich Ihnen die Rechnung auch persönlich aus.
Frequenz
Über die Häufigkeit der einzelnen Stunden entscheiden grundsätzlich Sie. Auch Sie geben an, welcher zeitliche Abstand für Sie am besten geeignet ist. Empfehlungen dazu kann ich Ihnen gerne geben. Sie können fixe Termine vereinbaren oder wir können von Mal zu Mal eine Entscheidung über den nächsten Termin treffen.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie können einen Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Bei Absagen, die später erfolgen, wird Ihnen das Honorar in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Schweigepflicht §37 PsychologInnengesetz. Diese gesetzliche Vorgabe entspricht selbstverständlich meiner persönlichen Haltung.
Auszug: "§ 37. (1) Berufsangehörige sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."
Kostenübernahme
Derzeit besteht keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Versicherungsträger. Falls Sie eine private Versicherung haben, erkundigen Sie sich bitte über eine mögliche Rückerstattung.